Ecovis Steuerberatung


Handel, Handwerk, Hotellerie aber auch die Landwirtschaft zählen zum Kunden- bzw. Mandantenkreis der Ecovis Steuerberatung.

Nimmt man den Hopfenanbau als Beispiel, so bietet eine zielführende Steuerberatung die Möglichkeit, effektiv und effizient zu agieren. Denn: eine gut aufgebaute Buchhaltung hält den Landwirtschaftlichen Unternehmern den Rücken frei: Steuerberatung und Steuerplanung zur Senkung der Steuerlast

  • Investitionsplanung und -beratung bei Finanzierungslösungen, insbesondere Agrarförderprogramme
  • Rechtsberatung durch die ECOVIS L+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
  • Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Optimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Beratung bei besonderen hopfenbaulichen Problemstellungen, beispielsweise im Zusammenhang mit Saisonarbeitskräften im Hopfenbau

ECOVIS bietet Ihnen mehr als reine Steuerberatung. Aufgrund unserer speziellen Kompetenzen im Bereich Hopfenanbau stehen Ihnen, die Experten von ECOVIS, bei vielen Fragestellungen rund um Ihren Betrieb mit Rat und Tat zur Seite.

Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschafsprüfer und Unternehmensberater arbeiten bei ECOVIS zusammen. Daraus entstehen innovative Lösungen, die über den Rahmen einzelner Fachdisziplinen hinausgehen.

Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes.

Laufend werden neue Steuervorschriften, komplexen Rahmenbedingungen und bürokratischen Hürden eingeführt. Ecovis unterstützt bei der Umsetzung in den land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen und gibt Unternehmern Leitlinien mit an die Hand:

  • Wie schöpfe ich alle Möglichkeiten innerhalb des geltenden Rechts aus, um meine Steuerlast zu minimieren?
  • Wie kann ich meine Einkommenssituation verbessern?
  • Wer unterstützt mich bei Buchführung, Steuererklärungs- und Gewinnermittlungspflichten und Erstellung des Jahresabschlusses?
  • Wer begleitet mich bei Investitionsplanungen und Finanzierungsgestaltungen sowie Bankgesprächen?
  • Wer gibt mir kompetent Auskunft in allen Fragen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts, insbesondere auch bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer?
  • Wie und mit wem regle ich die Übertragung meines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes?

 

Steuerberater für:

  • Ackerbaubetriebe
  • Milchviehhalter
  • Viehzüchter
  • Mastbetriebe
  • Reiterhöfe
  • forstwirtschaftliche Betriebe

Kontaktmöglichkeit zum Unternehmen

Manfred Riedmaier (Steuerberater)

Anton Filser (Steuerberater)

Proviantstraße 30
85049 Ingolstadt

Telefon +49 841-933 19 0
Fax: +49 841-933 19 50
E-Mail: ingolstadt@ecovis.com
Internet: www.ecovis.com/ingolstadt

 

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